Honorarzuschläge für CT- und MRT-Scans bleiben verboten. Das hat das Verfassungsgericht am Donnerstag entschieden und eine Beschwerde gegen das Verbot abgewiesen.
Seit Ende 2023 dürfen keine zusätzlichen Gebühren für Magnetresonanztomographien und Computertomographien erhoben werden, wenn sie während der üblichen Öffnungszeiten durchgeführt werden. Auch für dringende Scans aus medizinischen Gründen dürfen keine Zuschläge mehr abgerechnet werden.
Ärzte- und Radiologenorganisationen hatten dagegen geklagt. Der Gerichtshof wies jedoch alle ihre Kritikpunkte zurück.
belga/fk