Die EU-Kommission verklagt Belgien und vier weitere EU-Mitgliedstaaten wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie über das Urheber-Folgerecht . Mit dieser Richtlinie soll den Urhebern von Werken aus dem Bereich der bildenden Künste ein Recht auf Beteiligung am Erlös aus jedem Weiterverkauf des Originals eines Kunstwerks durch Vertreter des Kunstmarkts gesichert werden. Diese Folgerechtsrichtlinie war 2001 verabschiedet worden und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar dieses Jahres in Nationales Recht umgesetzt werden. Weil Belgien dies bislang unterlassen hat, strengt die EU-Kommission jetzt die Klage vor dem EuGH an.
EU-Kommission strengt Klage gegen Belgien vor dem EuGH an
Belgien muss sich wegen der Nicht-Umsetzung einer europäischen Richtlinie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verantworten.