Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage des Vorsitzenden der sozialistischen Gewerkschaft FGTB, Thierry Bodson, und anderer Gewerkschafter abgewiesen, die sie nach ihrer Verurteilung wegen einer Blockade bei einem Generalstreik eingereicht hatten.
Die Gewerkschafter hatten argumentiert, ihre Verurteilung sei ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit. Dem folgte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht.
An einem Streiktag Oktober 2015 hatten Gewerkschafter unter anderem die Autobahn E40 in Cheratte blockiert. Durch die Blockade kam es zu einem rund 400 Kilometer langen Stau. Auch Rettungsdienste im Einsatz steckten in dem Stau fest.
Danach wurden 17 Gewerkschafter wegen Behinderung des Straßenverkehrs verurteilt - zu kurzen Haftstrafen auf Bewährung und zu Geldstrafen.
belga/est