Rente
Wer in Rente gehen will, der muss ab 2025 länger warten. Zu den bedeutendsten Maßnahmen der Rentenreform 2025 gehört, dass das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird. Ab dem nächsten Jahr müssen Arbeitnehmer, die zwischen 1960 und 1963 geboren wurden, 66 Jahre alt werden, um ihre gesetzliche Rente zu erhalten. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, wird diese Schwelle ab 2030 auf 67 Jahre angehoben.
Die Bedingungen für die garantierte Mindestrente werden ebenfalls verschärft. Künftig muss man nachweisen, dass man mindestens 20 Jahre effektiv gearbeitet hat.
Es ist auch weiterhin möglich, früher in Rente zu gehen: unter anderem mit 63 Jahren, wenn man 42 Jahre Berufslaufbahn hat und mit 61 Jahren bei einer Berufslaufbahn von 43 Jahren.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters hängt mit der Vergreisung der Bevölkerung zusammen. Die Lebenserwartung ist gestiegen und Renten werden über einen immer längeren Zeitraum ausgezahlt. Gleichzeitig gibt es weniger Menschen, die in das System einzahlen.
Rauchen
Für Raucher wird die Luft dünner. Zigaretten werden viel teurer. Bis zu 25 Prozent Preisaufschlag sind pro Päckchen drin, weil die Regierung Raucher vom Rauchen abhalten will.
Hinzu kommt, dass man Zigaretten in der Öffentlichkeit auch nicht mehr überall rauchen darf. Schon ab Silvester gelten strengere Rauchverbote. Im Umkreis von zehn Metern von einem öffentlichen Außenbereich von etwa Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Bibliotheken und Vergnügungsparks darf dann nicht mehr geraucht werden. Dass das auch eingehalten wird, wollen die Behörden streng kontrollieren. Zuerst wird vor allem sensibilisiert, danach drohen Betreibern und Rauchern bei Verstößen Geldstrafen von 200 bis 8.000 Euro.
Auch der Handel muss sich umstellen. Temporäre Verkaufsstellen - wie bei Festivals - dürfen ab dem 1. Januar keine Tabakwaren mehr verkaufen. Geschäfte dürfen Zigaretten, Vapes usw. nicht mehr sichtbar ausstellen. Die Produkte müssen sich in einem separaten Raum befinden oder so aufbewahrt werden, dass sie vor dem bloßen Auge verborgen sind.
Alkohol und Glücksspiel
Das ist nicht die einzige Suchtbekämpfung, die der Gesetzgeber den Bürgern auferlegt. Alkoholwerbung wird ab dem 1. Januar 2025 ebenso stärker reguliert. Sie wird auf Plattformen wie TikTok und Snapchat verboten und darf keine bekannten Persönlichkeiten mehr nutzen.
Die Personen in diesen Werbungen müssen mindestens 25 Jahre alt erscheinen. Außerdem dürfen die Kampagnen nicht mehr vor 21 Uhr im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Auch dem Glücksspiel wird der Kampf angesagt, vor allem, was Sportwetten betrifft. Werbung für Glücksspiele wird in den Stadien verboten. Die Logos der Glücksspielunternehmen dürfen weiterhin auf den Trikots abgebildet werden, jedoch ohne Slogans.
Viele Preissteigerungen
Vieles wird 2025 auch teurer. Die Netzgebühr beim Strom und Gas zum Beispiel. Ores für Strom und Resa für Gas drehen zum 1. Januar an der Preisschraube. Diese Verteilergebühren bezahlen wir ja mit der Rechnung des Strom- und Gaslieferanten. Ores wird seinen Anteil an der Stromrechnung um rund 17 Prozent erhöhen. Wenn ein Durchschnittshaushalt 3.500 Kilowattstunden Strom verbraucht, macht das 30 Euro mehr im Jahr. Aber auch der Hochspannungsnetzbetreiber Elia wird nächstes Jahr mehr Gebühren berechnen. Für den Durchschnittshaushalt sind das noch einmal 35 Euro. Macht zusammen also 65 Euro Aufschlag.
Resa wird beim Gas die Netzgebühr um elf Prozent erhöhen. Für einen durchschnittlichen Gaskunden sind das 50 Euro mehr. Und auch in den kommenden Jahren planen die Verteiler mit weiteren Erhöhungen.
Dagegen hilft nur, den Verbrauch zu senken - denn vom Verbrauch hängen die Netzgebühren ab. Den Anbieter wechseln, so wie beim Stromlieferant, kann man da nicht.
Auch Hauseigentümer müssen sich auf höhere Immobiliensteuer einstellen. Der Katasterwert von Immobilien wird indexiert, und je höher das Katastereinkommen einer Immobilie liegt, desto höher die Steuer auf die Immobilie. Die Zeitung L'Echo rechnet beim Katastereinkommen mit 3,14 Prozent Aufschlag.
Auch viele Unternehmen haben Preissteigerungen angekündigt. Darunter sind Telekommunikationsanbieter wie Proximus, Orange und Voo, die viele ihrer Tarife erhöhen wollen. Das gilt auch für viele Krankenkassen. Bahnfahren wird ab dem 1. Februar teurer. Die technische Kontrolle beim belgischen "TÜV", der Autosecurité, wird teurer - ebenso das Verschicken von Briefen und Paketen.
Grunderwerbssteuer
Im Gegensatz dazu sinkt die Grunderwerbssteuer in der Wallonie von 12,5 Prozent auf 3 Prozent - wenn auch nur unter bestimmten Kaufbedingungen. Um in den Genuss von 3 Prozent zu kommen, muss das gekaufte Objekt der Hauptwohnsitz für mindestens drei Jahre werden. Kauft man ein Grundstück, muss dieses innerhalb von fünf Jahren bebaut werden.
Wer beim Kauf einer neuen Immobilie schon eine andere Immobilie als Hauptwohnsitz hat, muss diese innerhalb von drei Jahren verkaufen. Sonst muss man die Differenz zu den 12,5 Prozent nachzahlen.
vrt/meuse/est/okr