Wer von Krebs oder einer chronischen Krankheit geheilt ist, wird ab dem 1. Januar früher eine Restschuldversicherung abschließen können.
Ab dann dürfen Versicherungskonzerne diese Krankheitsgeschichte nicht mehr in ihrer Risikoanalyse berücksichtigen, wenn die Heilung fünf Jahre oder länger zurückliegt. Das teilt Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne mit.
In Belgien wurde 2019 das sogenannte Recht auf Vergessen eingeführt. Dieses Recht erleichtert es Personen unter bestimmten Bedingungen, eine Restschuldversicherung für einen Hypotheken- oder Geschäftskredit abzuschließen.
belga/okr