2009 hatten zwei Schulen in Antwerpen Bediensteten und Schülern verboten, religiöse Symbole wie das Kopftuch offen zur Schau zu stellen. Gegen diese Vorschrift ging eine Klage beim Staatsrat ein.
Der ließ vom Verfassungsgericht entscheiden, ob die Gemeinschaften in der Angelegenheit überhaupt zuständig sind. Nachdem das Verfassungsgericht diese Frage nun bejaht hat, liegt die Entscheidung in der Sache wieder beim Staatsrat.
vrt / belga / okr - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)