Ein Berufungsgericht hat das Urteil gegen Pol Hauspie in einer Nebenklage im Verfahren gegen Lernout und Hauspie bestätigt.
Der westflämische Geschäftsmann musste sich mit zwei Mitangeklagten vor Gericht verantworten, weil sie Anleger davon überzeugt hatten, Geld in zwei Betriebe zu investieren, die mit dem Sprachtechnologieunternehmen Lernout & Hauspie kooperierten. Die beiden Betriebe gingen in Konkurs. Die 30 Anleger verloren dadurch insgesamt über 9 Millionen Euro.
Pol Hauspie wurde auch von dem Berufungsgericht zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein mitangeklagter Bankier aus Luxemburg wurde freigesprochen. Der dritte Mitangeklagte kam mit einer milderen Strafe davon: sechs Monate auf Bewährung anstelle von einem Jahr.
Hauspie wurde im Hauptverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Er darf seine Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen.
vrt/sh - Archivbild: Kurt Desplenter (belga)