Der Autofahrer, der Ende Februar in Gent zwei Radfahrer totgefahren hat, ist am Freitag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, anderthalb davon werden zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem verhängte das Gericht ein lebenslanges Fahrverbot gegen den 45-Jährigen. Die Bewährungsauflage besteht darin, dass er sich wegen seiner Alkoholabhängigkeit in Therapie begibt.
Zum Unfallzeitpunkt hatte er drei Promille Alkohol im Blut, war durch einen Videochat abgelenkt und raste mit fast 120 Stundenkilometern durch das Genter Hafengebiet. Dabei erfasste er die beiden Radfahrer frontal.
Einen gültigen Führerschein besaß er nicht, der war ihm nach mehreren Alkoholfahrten und mindestens einem Unfall mit Personenschaden entzogen worden.
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