Wahlhelfer, die bei den Kommunal- und Provinzialratswahlen am kommenden Sonntag ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren eine saftige Geldstrafe.
Vorsitzende und Beisitzer der Wahlbüros und Auszählungsstellen, die am Wahltag ohne anerkannten Grund fehlen, müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Das hat das Kollegium der Generalstaatsanwälte mitgeteilt.
Wird die Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt, wird sofort eine Vorladung ausgesprochen, heißt es weiter.
belga/sh