Für zwei von ihnen wurde die Strafe zur Bewährung aussetzt.
Die Männer hatten im April und Oktober 2008 in Flandern zwei Neonazi-Konzerte organisiert. Bei einer Veranstaltung wurden SS-Angehörige verehrt und der Hitler-Gruß gezeigt. Nach Überzeugung des Gerichts wurde dabei auch offen zum Rassenhass aufgehetzt.
In dem Prozess war das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung als Zivilkläger aufgetreten.
vrt/jp - Bild: Kurt Desplenter