Die vorübergehende Aussetzung einer Rückführungsprozedur des Terroristen Salah Abdeslam nach Frankreich war nicht rechtens. Zu dem Schluss kommt der Kassationshof, der sich mit dem entsprechenden Urteil des Brüsseler Appellationshofs auseinandergesetzt hat.
Der Appellationshof hatte sich in einem Eilverfahren mit der Klage der Verteidiger von Abdeslam befasst. Diese hatten beantragt, dass ihr Mandant seine Strafe in Belgien absitzen solle, wo er wegen der Brüsseler Anschläge verurteilt worden war. Als Begründung gaben sie an, Abdeslam sei in Frankreich "menschenunwürdigen Haftbedingungen" ausgesetzt.
Der Appellationshof setzte die Rückführung aus und berief sich auf die europäische Menschenrechtskonvention.
Der Kassationshof wies die Argumentation zurück und verwies die Angelegenheit jetzt an den Appellationshof von Mons. Nichtsdestotrotz wurde Abdeslam bereits im Februar an Frankreich überstellt. Dort war er wegen der Anschläge von Paris im November 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
belga/cd