Bislang hatte jeder betroffene Gerichtsbezirk eigene Untersuchungen angestellt. Dies hatte zu einem Prozedurwirrwarr geführt.
Die föderale Staatsanwaltschaft soll die Ermittlungen jetzt koordinieren und in Absprache mit dem zuständigen Untersuchungsrichter Wim De Troy entscheiden, ob die Kirche und ihre Führung wegen möglicher Vertuschung belangt werden können.
Die föderale Staatsanwaltschaft muss auch darüber befinden, was mit den 475 Missbrauchsdossiers der Adriaenssens-Kommission geschehen soll, die von den Justizbehörden beschlagnahmt worden waren.
belga/jp - Archivbild: Herwig Vergult (belga)