Zwei von ihnen starben bei dem Unfall. Er hatte die Unfallrettung benachrichtigt und wies am Unfallort laut Polizeibericht keinerlei Anzeichen von Trunkenheit auf, trotz des gemessenen Wertes von mehr als zwei Promille.
Der Staatsanwalt forderte sechs Monate Haft, die Verteidigung verwies auf die Umstände: Die Jugendlichen, die von einer Party zurückkamen, hatten in der Unfallnacht die rechte Straßenseite benutzt statt der linken, die Landstraße hatte keinen Fußweg, der Unfall ereignete sich unmittelbar nach einer Kurve. "Auch ein Michael Schumacher hätte nicht ausweichen können", hatte sie ihr Plädoyer beschlossen.
Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise an und begründete das Urteil mit dem Hinweis, es erkenne keinen unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen der Trunkenheit und dem Unglück.
b fs