Mit dem 1. September tritt eine Reihe von Änderungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben und dafür eine Entschädigung vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung erhalten.
Bisher konnte das Landesamt die bisher gezahlte monatliche Prämie zurückfordern, wenn ein Arbeitnehmer vor Ablauf der Mindestdauer zur Vollzeit zurückkehren wollte. Die erhaltenen Zulagen galten als zu Unrecht bezogen. Das gilt ab September nicht mehr.
Die Änderung betrifft alle Formen der Arbeitszeitverkürzung, egal ob Laufbahnunterbrechung, Zeitkredit oder thematischen Urlaub. Einzige Ausnahme ist der Zeitkredit zum Laufbahnende.
Hausärzte können ab 1. September Prämie für Hilfskräfte beantragen
Eine weitere Neuregelung ab dem 1. September betrifft Hausärzte. Sie können ab sofort eine Prämie beantragen, um Hilfskräfte einzustellen. Diese sollen in erster Linie Verwaltungsarbeit übernehmen, aber auch einfache medizinische Aufgaben.
Insbesondere Hausarztpraxen sind häufig überlastet und kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand. Durch die Maßnahme sollen die Ärzte wieder mehr Zeit für ihre Patienten bekommen. Die Prämie liegt zwischen 5.000 und 7.500 Euro im Jahr. Beantragt werden muss die beim Landesamt für Krankenversicherung Inami. Das föderale Gesundheitsministerium hat dafür 16,7 Millionen Euro bereitgestellt.
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