In der Vergangenheit hatte es bereits ein solches "Sicherheitsnetz" gegeben, die Maßnahme war dann aber wieder zurückgenommen worden. Seitdem sei der Energiemarkt aber viel komplexer geworden, argumentiert der Ombudsmann. Angesichts der Komplexität der Tarifformeln indexierter Energiepreise sei eine Wiedereinführung des Sicherheitsnetzes für variable Energieverträge "sicher kein unnötiger Luxus".
Konkret schlägt der Ombudsmann vor, dass die föderale Energie-Regulierungsbehörde Creg die Preise neuer variabler Energieverträge erst kontrollieren und genehmigen muss. Außerdem befürwortet der Ombudsmann auch ein Sicherheitsnetz für feste Energieverträge und die dazugehörigen Risikoprämien.
Zu seinen weiteren Empfehlungen gehört eine Ausweitung des Sozialtarifs, ein besserer Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, eine Ausweitung und Umsetzung der sogenannten "Verbrauchervereinbarung", eine strengere Regelung zur gütlichen Einigung bei Energieschulden sowie ein leichterer Zugang zu Kundendiensten. Außerdem fordert der Ombudsmann auch die Einrichtung einer interföderalen Energieplattform für alle Fragen und Meldungen von Strom- und Gas-Abnehmern.
Boris Schmidt