Das Konzept zur Lockerung des Bankgeheimnisses, auf das sich die scheidenden Mehrheitsparteien einigten, fußt auf strikten Voraussetzungen.
Demnach fällt das Bankgeheimnis zum Beispiel nur, wenn ein dringender Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Betrug nachgewiesen werden kann und der oder die Betroffenen auch die Gelegenheit bekommen, Konteninformationen freiwillig preiszugeben.
Sollten Steuerfahnder zukünftig nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten den Eindruck haben, bei bestimmten Konten nicht alle Informationen bekommen zu können, die sie für ihre Ermittlungen mit dringendem Tatverdacht benötigen, sollen, so sieht es der Beschluss der Mehrheitsparteien vor, über die Belgische Notenbank BNB diese Konten offengelegt werden können.
Dass die Parteien der scheidenden Regierungskoalition sich auf diese Lockerung des Bankgeheimnisses einigten, sorgt indes für Verstimmung bei der N-VA. Die Partei äußerte Kritik, weil ihrer Meinung eine solche Entscheidung für die Zukunft nicht mehr von der scheidenden Mehrheit getroffen werden kann.
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