Das Föderale Kompetenzzentrum für das Gesundheitswesen (KCE) erwägt eine Abschaffung der Prämienzuschläge für Typ-1-Diabetiker.
Bislang müssen Betroffene, die für einen Hypotheken- oder Geschäftskredit eine Restschuldversicherung abschließen, hohe Zuschläge zahlen - oder aber der Versicherer lehnt sie ab. Denn standardmäßig erkundigen sich die Unternehmen vor Vertragsabschluss nach dem Gesundheitszustand des Kreditnehmers.
Seit fünf Jahren gibt es aber das gesetzlich geregelte Recht auf Vergessenwerden, das Personen, die als von einer schweren Krankheit geheilt gelten, von der Zahlung solcher Aufschläge befreit.
Im Fall einer chronischen Krankheit wie Typ-1-Diabetes ist eine Heilung nicht möglich. Wenn aber das Sterberisiko mit dem der Allgemeinbevölkerung vergleichbar ist, kann dieses Recht dennoch gewährt werden. Nach einer Untersuchung kam das KCE zum Schluss, dass die Übersterblichkeit von den meisten Typ-1-Diabetes-Patienten gering ist.
Daher empfiehlt das Zentrum, dass die bisherige Praxis bei ihnen zumindest begrenzt oder sogar ganz abgeschafft werden solle.
belga/fk