Seit dem 1. Juli müssen sich Asylbewerber, die Berufseinkünfte haben, und noch in einem Auffangzentrum wohnen, an den Kosten beteiligen. Darauf weist Asylstaatssekretärin Nicole de Moor (CD&V) hin.
Die Maßnahme war schon 2011 in einem Königlichen Erlass festgelegt worden, die Umsetzung war aber unter anderem wegen laufender Einspruchsverfahren nicht möglich gewesen.
In Auffangzentren stehen Asylbewerbern ein Schlafplatz und sanitäre Anlagen zur Verfügung, außerdem erhalten sie drei Mahlzeiten pro Tag.
Die Summe, mit der sich berufstätige Asylbewerber an den Unkosten beteiligen müssen, richtet sich nach dem Einkommen. Wer rund 900 Euro monatlich verdient, muss davon 222 Euro abgeben. Bei einem Einkommen, das höher als 1.500 Euro ist, muss der Asylbewerber die Hälfte davon zu den Kosten für seine Unterbringung beisteuern.
belga/vrt/est