Seinen Familiennamen ändern, war auch in den vergangenen Jahren in Belgien schon möglich. Dafür musste man sich an das Justizministerium wenden. Man musste den Wunsch nach Änderung gut begründen. Und dann war alles abhängig davon, ob die Gründe die zuständigen Mitarbeiter und letztlich auch den König überzeugten.
Denn bislang konnte der Familienname nur durch königlichen Beschluss geändert werden. So stellen es die Juristen beim Verlag Wolters Kluwer in ihrer Erklärung des neuen Gesetzes dar. Die Namensänderung sei bislang eine "Gunst des Königs" gewesen, schreiben sie. Jetzt, mit dem neuen Gesetz, sei die Namensänderung ein Recht, das jeder Bürger einfordern kann. Und das sogar noch viel einfacher, als es vorher war.
Die Brüsseler Anwältin Emmanuelle Cugnon, die auf Familienrecht spezialisiert ist, sagte im Fernsehen der RTBF: "Die Prozedur ist sehr viel einfacher geworden. Man muss das nicht notwendig schriftlich beantragen, sondern man kann sich einfach zur Gemeindeverwaltung begeben, und dann wird auch viel schneller entschieden. Bisher musste man viele Monate oder sogar Jahre auf eine Antwort aus dem Justizministerium warten".
Für die Prozedur bei der Gemeinde fällt zwar weiter eine Gebühr an. Aber mit dem neuen Gesetz sind auch diese Kosten für den Antragsteller deutlich gesunken, heißt es bei Wolters Kluwer. Und Anwältin Cugnon fügt noch hinzu: "Ein weiterer Fortschritt ist auch, keine schwerwiegenden Gründe mehr für den Wunsch nach Namensänderung anführen zu müssen. Das sind ja Gründe, die für jeden schwierig zu beurteilen sind, seien es Verwaltungsangestellte oder aber auch Richter".
Denn nicht immer nur ist ein seltsam oder gar komisch klingender Nachname der Grund, weshalb Menschen ihren Familiennamen ändern wollen. Manchmal sind es auch persönliche Gründe: ein gutes oder schlechtes Verhältnis zum Vater, um den Namen der Mutter annehmen zu wollen, oder auch der Wunsch danach, den Namen der Adoptiveltern zu übernehmen.
Doch was für die einen eine Erleichterung darstellt, bedeutet für andere mehr Arbeit. Für Menschen nämlich, die sich quasi professionell mit Nachnamen beschäftigen. "Wenn jetzt Nachkommen einen anderen Namen wählen können, der übrigens nicht unbedingt der Name der Mutter sein muss, wird unsere Arbeit schwieriger", erklärt Christophe Defossa von der Königlichen Vereinigung für Namensforschung Heraldik. "Denn bei den Recherchen zu Personen, zum Beispiel in den Registern von Notaren und ähnlichem, müssen wir dann nach mehreren Namen suchen. Das wird viel komplizierter werden, als es bisher war."
Die neue Regelung, also die Änderung des Nachnamens bei der Gemeinde, ist übrigens nur einmal das Recht jedes Belgiers. Und den neuen Namen darf man auch nicht ganz frei wählen, sondern es muss der Name entweder der Mutter, des Vaters oder der Adoptiveltern sein. Wer darüber hinaus seinen Nachnamen in einen anderen Namen ändern will, der muss sich weiter an das Justizministerium wenden - und auf die Gunst des Königs hoffen.
Kay Wagner