Allerdings kann das Bürgermeister- und Schöffenkollegium im Falle zum Beispiel im Falle einer Straßenfeier eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Ansonsten ist Alkoholtrinken auf öffentlichen Plätzen strengstens verboten.
Auf einem Parkplatz in Linkebeek versammeln sich regelmäßig nachts Jugendliche. Sie hören laute Musik und trinken Alkohol. Auch Fälle von Vandalismus kommen immer wieder vor.
In den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Alkoholverbotes soll die Polizei nur Verwarnungen aussprechen. Später wird sie Geldbußen verhängen.
vrt/sh