Mehr als die Hälfte der über MyMinfin fälligen Online-Steuererklärungen sind bereits eingereicht worden. Von den insgesamt rund zwei Millionen Online-Steuererklärungen fehlen noch 800.000. Die müssen bis zum 15. Juli um Mitternacht eingereicht werden.
Die Abgabefrist für die Papiererklärungen ist schon der 30. Juni. Dann muss der Brief spätestens zur Post gebracht worden sein. Der 16. Oktober gilt nur noch nur für komplexe Erklärungen als Stichtag. Das gilt zum Beispiel, wenn man ausländische Einkünfte hat.
Früher hatte jeder, der die Hilfe eines Steuerberaters oder Buchhalters in Anspruch genommen hat, per Definition bis Oktober Zeit, seine Erklärung abzugeben. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Wer nicht zeitig einreicht, dem droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 1.250 Euro. Dieser Betrag erhöht sich - je nachdem, wie oft man seine Steuererklärung verspätet eingereicht hat. Die Steuerbehörde kann auch beschließen, anstelle eines Bußgeldes eine Steuererhöhung von zehn bis 200 Prozent zu verhängen. Diese Erhöhung kann auch zusätzlich zum Bußgeld erfolgen.
Es lohnt sich jedenfalls, die Erklärung zeitig einzureichen, weil sich der Prüfungszeitraum dadurch um bis zu anderthalb Jahre verlängern kann. Außerdem wird die Beweislast umgekehrt. Bei fristgerechten Erklärungen muss das Steueramt etwas widerlegen. Wenn Bürger aber zu spät einreichen, müssen sie selbst beweisen können, dass doch alles in Ordnung ist. Das gilt aber vor allem für Selbstständige.
vrt/mz