Ein Juwelier aus Gent, der 2018 einen Einbrecher erschossen hatte, ist in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. In erster Instanz war er wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Vor fünf Jahren waren zwei Männer in das Juweliergeschäft eingedrungen. Sie erbeuteten Schmuck und Bargeld, danach flüchteten sie auf einem Mofa. Der Inhaber lief ihnen hinterher und schoss auf das Mofa. Dabei traf er einen der beiden Fahrer tödlich.
Das Berufungsgericht entschied am Dienstag, dass der Juwelier nicht in Absicht gehandelt habe, weil er in der Situation nicht imstande gewesen sei, rational zu denken.
vrt/jp