Ein Kot - wie man in Belgien sagt - hat seinen Preis. Im Schnitt kann man mit 400 bis 500 Euro rechnen. Unter 400 Euro findet man zum Beispiel in Flandern gar nichts mehr, schrieb kürzlich die Zeitung De Standaard. Für ein sogenanntes Studio (ein Zimmer mit eigenem Bad und Kochnische) liegen die Mietpreise etwa 100 Euro höher. Ein Mini-Apartment kostet im Durchschnitt etwa 250 Euro mehr als ein Studentenzimmer.
Früher konnte der Vermieter die Höhe der Mietkaution selbst bestimmen. Seit einigen Jahren gibt es dafür Regeln. Die Mietkaution für ein Studentenzimmer darf zwei Monatsmieten nicht übersteigen. Dieser Betrag muss auf das Konto des Vermieters oder auf ein gesperrtes Konto auf den Namen des Mieters eingezahlt werden. Barzahlungen sind unter keinen Umständen zulässig und die Mietkaution muss innerhalb von drei Monaten nach Auszug aus der Unterkunft wieder zurückgezahlt werden.
Fallen weitere Kosten an?
Zusätzlich zur Miete kann der Vermieter Nebenkosten berechnen. Diese sind normalerweise nicht im Preis enthalten. Die monatlichen Vorauszahlungen für Wasser, Energie und Internet liegen im Durchschnitt zwischen 40 und 80 Euro pro Monat. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt am Ende der Nutzungsdauer. Wer aber nächtelang Netflix schaut oder morgens eine Stunde unter der Dusche verbringt, muss bei der Endabrechnung möglicherweise mehr bezahlen. Die allgemeinen Kosten - wie die Gemeindesteuern, der Brandschutz und die Versicherung - sollten im Preis enthalten sein.
Grundsätzlich werden die Kosten für Reparaturen aufgrund von Alter, Abnutzung oder höherer Gewalt vom Vermieter getragen. Als Mieter ist man jedoch gesetzlich verpflichtet, den Vermieter zu informieren, wenn eine Reparatur erforderlich ist. Macht man das nicht, haftet man für den entstandenen Schaden. Für Reparaturen, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, muss man als Mieter des Kots in jedem Fall selbst aufkommen. In bestimmten Fällen ist man dafür aber über die Feuerversicherung versichert.
Welche Versicherung sind abzuschließen?
Solange ein Student zu Hause wohnt, deckt die Hausratversicherung der Eltern das Studentenzimmer des Studenten ohne zusätzliche Kosten. Es können jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Fläche der Studentenunterkunft, der Anzahl der Zimmer und so weiter gelten. Deshalb lohnt es sich, die Versicherung zu prüfen, um sicherzugehen.
Das Gleiche gilt für die Feuerversicherung und die Diebstahlgarantie: Wenn diese Garantien in der Feuerversicherung der Eltern enthalten sind, gelten sie auch für das Kot. Die meisten Versicherer haben jedoch besondere Regeln und Höchstgrenzen für elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops und Kameras. Studenten, die nicht mehr zu Hause wohnen, müssen ihre eigene Feuerversicherung abschließen. Dann rechnet man mit einer Prämie von 100 bis 120 Euro pro Jahr.
Kann man ein Zimmer untervermieten?
Ein Vermieter möchte gerne wissen, wer in seinem Studentenzimmer wohnt. Deshalb darf man das Zimmer nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters an einen anderen Studenten untervermieten.
Für Austauschstudenten macht das Gesetz eine Ausnahme. Wer an einem Austauschprogramm teilnimmt oder ein Praktikum außerhalb der Studentenstadt absolviert, darf das Zimmer ohne die schriftliche Genehmigung des Eigentümers untervermieten. Der Vermieter kann aber aus triftigen Gründen Einspruch erheben, zum Beispiel wenn der Untermieter nicht zahlungsfähig ist oder gar nicht studiert. Als Vertragsmieter bleibt man weiterhin für die Zahlung der Miete und alle anderen Mietverpflichtungen mitverantwortlich.
standaard/mz