Bislang sieht der belgische Gesetzgeber Gewerkschaftsvertretungen in Unternehmen erst ab einem Mitarbeiterstab von mindestens 50 Personalmitgliedern vor. Nach Angaben der christlichen und sozialistischen Gewerkschaft ist diese Gesetzgebung im europäischen Vergleich rückständig. Während in Deutschland und Österreich ab 5 Mitarbeitern und in den Niederlanden ab einem Personalstamm von 10 Angestellten eine Gewerkschaftsvertretung verpflichtet ist, sind in Schweden grundsätzlich Arbeitnehmervertretungen in kleinen und mittleren Unternehmen garantiert. Dies unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Hauptargument der Gewerkschaften für Gewerkschaftsvertreter in KMUs ist die Möglichkeit zur Konfliktlösunginnerhalb der Unternehmen, ohne in vielen Fällen ein Arbeitsgericht bemühen zu müssen. Arbeitsminister Vanvelthoven kündigte inzwischen an, bei mindestens 20 Mitarbeitern zukünftig in einem Unternehmen eine Gewerkschaftsvertretung garantieren zu wollen.
Gewerkschaften fordern Gewerkschaftsvertreter in kleinen und mittleren Unternehmen
Belgische Gewerkschaften haben heute ihre Forderung zur Anpassung der Gesetzgebung im Hinblick auf eine Arbeitnehmervertretung in kleinen und mittleren Unternehmen des Landes erneuert.