Mit dem 1. Juni treten einige Neuregelungen in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Rückerstattung von Abos im öffentlichen Verkehr. Der Arbeitgeberanteil an Abonnements bei Bus und Bahn wird auf knapp 72 Prozent der Gesamtkosten angehoben.
Durch das intersektorielle Arbeitsabkommen von 2019 hatten Beschäftigte, die den Zug oder andere öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg benutzen, Anspruch auf Übernahme von 70 Prozent der Kosten durch den Arbeitgeber. Nach mehreren Indexierungen der Abopreise durch die SNCB entsprach der Arbeitgeberanteil real nur noch 56 Prozent. Mit dem neuen Abkommen haben sich die Sozialpartner auf exakt 71,8 Prozent geeinigt.
Anträge auf Laufbahnunterbrechung müssen ab sofort komplett elektronisch oder komplett in Papierform gestellt werden. Eine Mischung beider Verfahren erkennt das Onem nicht mehr an. Der Papierantrag soll im Laufe des Jahres komplett abgeschafft werden.
Für Bauunternehmer werden die Obergrenzen bei öffentlichen Aufträgen um 20 Prozent angehoben. Damit wird der Kosten- und Preisentwicklung im Bausektor Rechnung getragen, die mit dem Ukraine-Krieg zusammenhängt.
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