Insgesamt haben die Experten der Anwaltskammer fast 670 individuelle Maßnahmen aus den Wahlprogrammen der sieben großen flämischen Parteien unter die Lupe genommen und anschließend einer von drei Kategorien zugeordnet: Verletzung des Rechtsstaats, mögliche Gefährdung des Rechtsstaats und Stärkung des Rechtsstaats. Die einzelnen Punkte seien nicht Parteien zugeordnet gewesen, unterstreicht die Anwaltskammer, um eine neutrale Analyse zu gewährleisten.
Beim Wahlprogramm des Vlaams Belang stellen demnach über 55 Prozent der Maßnahmen einen Verstoß gegen den Rechtsstaat dar, rund 41 weitere Prozent eine mögliche Gefährdung. Am anderen Ende des Spektrums findet sich Groen mit lediglich 5,6 Prozent Wahlvorhaben, die den Rechtsstaat gefährden könnten und über 94 Prozent, die ihn stärken würden.
Die Anwaltskammer will die Analyse aber explizit nicht als Wahlempfehlungen verstanden wissen, wie ihr Vorsitzender Peter Callens gegenüber der VRT betont. Bei allen untersuchten Parteien seien Punkte gefunden worden, über die die Parteien wohl doch besser noch einmal nachdächten, so Callens.
Boris Schmidt