Dazu erklärte die "Vereinigung für würdevolles Sterben", die in ihren Augen geringe Anzahl komme daher, dass sich auf gesellschaftlicher Ebene zu wenig über diese Möglichkeit ausgetauscht werde.
Mit einer vorgezogenen Erklärung können Bürger die Sterbehilfe in Anspruch nehmen, für den Fall, dass sie zum gegebenen Zeitpunkt dazu geistig nicht in der Lage sind. Sie ist fünf Jahre gültig, kann jederzeit rückgängig gemacht werden und muss im Beisein zweier volljähriger Zeugen abgegeben werden.
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