Die rassistischen Entgleisungen Rousseaus hatten für viel Wirbel gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch unter Auflagen davon abgesehen, den sozialistischen Politiker vor Gericht zu bringen: Rousseau musste im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens das Holocaust- und Menschenrechtszentrum Kaserne Dossin in Mechelen besuchen, er musste sich in Therapie begeben und er musste in Dialog treten mit den Opfern seiner Anfeindungen.
Allerdings ist dieses Schlichtungsverfahren nicht abgeschlossen worden: Eine Brüsseler VoG, die für die Rechte und die Integration von Roma eintritt und die an der Schlichtung beteiligt war, hat sich daraus zurückgezogen. Als Begründung führt sie an, dass sie keine Akteneinsicht bekommen habe.
Da Conner Rousseau das Schlichtungsverfahren also nicht erfolgreich abgeschlossen hat, hätte eigentlich die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen, ob das Verfahren fallen gelassen wird oder ob Rousseau doch vor Gericht muss. Allerdings ist keine diesbezügliche Entscheidung gefallen, weswegen die VoG Rousseau nun selbst vor Gericht bringt. Der Beginn des Prozesses ist für den 10. Juni angesetzt, also für den Tag nach den Wahlen.
Boris Schmidt