Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage abgewiesen, die sich gegen das Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen in Belgien richtete.
Geklagt hatten drei junge muslimische Frauen aus Maasmechelen, weil sie in der Sekundarschule kein Kopftuch tragen durften. Sie sahen darin eine Verletzung ihres Rechtes auf Religionsfreiheit und zogen dagegen vor fünf Jahren vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Gerichtshof wies die Klage als unzulässig ab. Die Klägerinnen hätten zunächst alle juristischen Mittel in Belgien ausschöpfen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung.
vrt/sh