Das Gericht erster Instanz in Brügge hat einen Gynäkologen zur Durchführung eines Vaterschaftstests verpflichtet. Andernfalls muss er eine Strafe von 1.500 Euro zahlen - und zwar pro Tag.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Eltern eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen hatten - durchgeführt von dem betreffenden Gynäkologen. Der Kläger verdächtigt den Arzt, dafür sein eigenes Sperma genutzt zu haben, statt das eines anonymen Samenspenders.
Unter anderem durch Vergleiche in Online-DNA-Datenbanken konnte der Mann wissenschaftlich fundiert nachweisen, dass der Gynäkologe vermutlich sein Vater ist.
Einen Vaterschaftstest lehnte der Arzt bislang ab. Gegen die nun erfolgte Gerichtsentscheidung kann er Berufung einlegen.
belga/fk