Der Richter am Polizeigericht darf einem Fahrzeughalter künftig zusätzlich zu einem vorübergehenden Fahrverbot auch einen erneuten Verkehrsunterricht auferlegen. Das hat die föderale Kammer einstimmig beschlossen.
Um den entzogenen Führerschein zurückzubekommen, müssen Fahrer nicht selten die theoretische und die praktische Fahrprüfung wiederholen. Jetzt kann das Polizeigericht außerdem verfügen, dass der Verkehrssünder vorher Unterrichtsstunden nimmt. Die Regelung soll Ende des Jahres in Kraft treten.
In Belgien werden jedes Jahr etwa 130.000 Führerscheine eingezogen. 86 Prozent der betroffenen Fahrer werden später rückfällig und müssen wieder vor Gericht.
belga/vrt/jp