Sogenannte Honorarzuschläge werden von den Krankenkassen nicht zurückerstattet, sprich die Patienten bleiben auf diesen zusätzlichen Kosten sitzen. Deshalb hatte der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke im Dezember die bisher übliche Praxis der Honorarzuschläge für bildgebende Untersuchungen untersagen lassen.
Laut Het Nieuwsblad hat das aber dazu geführt, dass Krankenhäuser Patienten Termine außerhalb der üblichen Öffnungszeiten geben, ohne sie ausreichend aufzuklären. Oft geschehe das unter dem Vorwand, dass die Patienten sonst lange auf einen Termin für die Untersuchung warten müssten, so die Zeitung weiter.
Die Krankenkassen bestätigen, dass sie bereits Dutzende Klagen von Patienten wegen dieser Umgehung der Regelung für Honorarzuschläge erhalten haben. Die Krankenkassen hätten die Krankenhäuser deshalb gemeinsam per Brief auf die neue Gesetzgebung aufmerksam gemacht, betont der Vorsitzende der Christlichen Krankenkasse. Dazu gehöre auch die Pflicht, Patienten korrekt über finanzielle Folgen zu informieren.
Boris Schmidt