Dutzende Menschen laufen Gefahr, nach dem Tod ihres Partners keine Übergangsgelder zu erhalten. Davor warnt der Ombudsdienst für Pensionen in seinem Jahresbericht.
Er schlussfolgert, dass es ratsamer wäre, wenn der Staat den Betroffenen die Auszahlung automatisch gewähren würde.
Übergangsgelder sind eine vorübergehende Zahlung. Man erhält sie, wenn der Partner stirbt und man noch zu jung ist, um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.
Daran sind eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss das Geld beantragen.
Genau da drückt nach Ansicht des Ombudsdienstes der Schuh. Demnach erfuhren viele zu spät, dass sie das Geld beantragen mussten.
Das Geld kann nur rückwirkend bezogen werden, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall gestellt wird.
belga/cd