Ärzte und Zahnärzte werden ab dem 1. Januar kommenden Jahres bei einigen Patientengruppen in bestimmten Fällen keine Honorarzuschläge mehr berechnen dürfen. Das geht aus einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofes hervor.
Konkret geht es hier um Menschen, die Anspruch auf erhöhte Kostenbeteiligung haben, also etwa Sozialschwache.
Einige Verbände hatten gegen die Neuregelung Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof eingelegt; der hat die Klage am Donnerstag verworfen. Betroffen sind hier aber lediglich sogenannte "ambulante" Behandlungen, die also nicht in einem Krankenhaus vorgenommen werden.
vrt/belga/rop
Gut .
Aber es ist nicht richtig. Andere gehen arbeiten für ihr Geld und wieder andere gehen nicht arbeiten. Also so gesehen müsste die mehr bezahlen. Damit bin ich nicht einverstanden. wer Wenn die Stempler oder.......... weniger bezahlen. Schließlich kann jeder arbeiten gehen. auch die Ausländer die überall sind.
ich bin Rentner und mein Partner behindert. Wir zahlen bis zu 30€dazu obwohl wir beide Vipo sind. Und deshalb finde ich diese Regelung gut