Ein Jahr nach Einführung des Rechtes auf Nichterreichbarkeit machen nur sehr wenige Arbeitnehmer davon Gebrauch.
Aus einer Studie der KU Leuven geht hervor, dass bis zu 50 Prozent der Arbeitnehmer dieses Recht gar nicht kennen.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit bedeutet, dass Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeiten nicht verpflichtet sind, E-Mails oder Anrufe zu beantworten. Diese Regel gilt in Betrieben ab 20 Beschäftigten.
vrt/sh