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Buizingen: Abschlussbericht gutgeheißen - noch keine Anklage

11.02.201107:15
Zugunglück in Buizingen
Zugunglück in Buizingen

Ein Jahr nach dem Zugunglück von Buizingen hat die Kammer den Abschlussbericht der Buizingen-Kommission gutgeheißen. Bevor aber Anklage erhoben wird, will der zuständige Untersuchungsrichter erst alle technischen Berichte abwarten.

Die Kammer hat den Abschlussbericht der Buizingen-Kommission gutgeheißen. 82 der Abgeordneten stimmten dafür. 35 enthielten sich.

Die Untersuchungskommission war nach dem Zugunglück von Buizingen ins Leben gerufen worden. Bei der Katastrophe waren am 15. Februar 2010 19 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 170 verletzt worden.

Die Kommission erklärt in ihrem Abschlussbericht, dass in den Jahren 1982 bis 2010 keine Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Sicherheit im Bahnverkehr getroffen wurden.

Dafür sind nach Ansicht der Kommission sowohl die Bahn als auch die Politik verantwortlich.

Noch keine Anklage

Ein Jahr nach dem Zugunglück hat die Justiz immer noch keine Anklage erhoben. Der zuständige Untersuchungsrichter will erst alle technischen Berichte abwarten. Der überlebende Lokführer bestreitet ein schuldhaftes Verhalten. Ihm wird vorgeworfen, ein Haltesignal missachtet zu haben.

Die Bahn hat mehr als 480 Schadenersatzforderungen erhalten. Ein Großteil davon wurde bereits bearbeitet. Die Familien der Todesopfer erhielten bisher jeweils 21.000 Euro. Insgesamt hat die Bahn zwei Millionen Euro an medizinischen Kosten und Entschädigungen gezahlt.

Am Samstag wird in Buizingen eine Stele zur Erinnerung an die Opfer der Katastrophe eingeweiht. Gewerkschaften, Bahnkunden und Opfer gehen davon aus, dass die Sicherheitsmängel bei der Bahn nicht abnehmen, auch wenn die Justiz menschliches Versagen als Ursache für das Unglück ausmachen sollte.

belga/est/sh - Bild: belga

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