Die Gewerkschaft ist der Auffassung, dass sich Delhaize und die drei Mitglieder der Führungsetage nicht an die vorgeschriebenen Prozeduren bei der Umstrukturierung des Konzerns gehalten hätten. Unter anderem seien die Vorschriften aus der Renault-Gesetzgebung missachtet worden, durch die Massenentlassungen geregelt werden. Außerdem seien die Gewerkschaften nicht konsultiert und über die Pläne zur Franchisierung informiert worden.
Spezialisten des Arbeitsauditoriats nahmen sich der Klage an. Sie prüften, ob die Vorwürfe begründet seien. Das Ergebnis fiel negativ aus.
Die betroffenen Parteien wurden am Montag vom Arbeitsauditoriat darüber informiert. Ein Arbeitsauditor nimmt am Arbeitsgericht die Rolle des Staatsanwalts ein. Zumindest am Arbeitsgericht Halle-Vilvorde wird es jetzt also nicht zu einem Prozess gegen Delhaize und die weiteren Angeklagten kommen.
Kay Wagner