Im vergangenen Jahr haben sich in Belgien knapp 6.000 Menschen freiwillig für das Glücksspiel sperren lassen.
Diese Möglichkeit gibt es seit 2004. Seitdem haben davon etwa 50.000 Menschen Gebrauch gemacht. Wer auf der schwarzen Liste der Glücksspielkommission registriert ist, ist von Glücksspielen jeder Art ausgeschlossen - online, in Spielhallen und in Wettbüros.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand auf der Liste steht. So gibt es beispielsweise Berufsgruppen, die automatisch vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Auch eine gerichtliche Anordnung kann zur Sperrung führen.
Die freiwillige Sperrung ist ein Mittel im Kampf gegen Glücksspielsucht. Nur wer sich freiwillig auf die Liste setzten lässt, kann sich auch wieder streichen lassen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten erhält man wieder Zugang zu allen Glücksspielangeboten.
belga/rtbf/sh