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Rechtlicher Rahmen für Nutzung von Bodycam durch Polizisten festgelegt

20.01.202413:30
Bodycam der Polizei Mechelen (Bild: Katleen Vastiau/Belga)
Bild: Katleen Vastiau/Belga

Die Nutzung von Bodycams durch Polizeibeamte ist nun rechtlich geregelt. Das haben Justizminister Paul Van Tigchelt und Innenministerin Annelies Verlinden bekanntgegeben.

Der Einsatz der an der Polizeiuniform befestigten Kameras ist demnach unter anderem vorgesehen bei gewalttätigem oder aggressivem Verhalten, bei Zwangsmaßnahmen durch die Polizei oder bei Störung der öffentlichen Ordnung.

Die Aufnahmen müssen mindestens 30 Tage lang aufbewahrt werden. Außerdem müssen die gefilmten Personen darauf hingewiesen werden, dass die Kamera aktiviert ist - wenn es sich um eine überschaubare Gruppe handelt. Und es muss der gesamte Einsatz gefilmt werden, die Kamera darf also nicht zwischendurch ausgeschaltet werden.

Die beiden Minister sind von den Vorteilen der Bodycams überzeugt. Untersuchungen hätten ergeben, dass sie dazu beitragen würden, Konflikte nicht weiter eskalieren zu lassen. Es werde zu weniger Gewalt gegen Polizisten kommen. Und es werde auch weniger Beschwerden über Polizeigewalt geben. Schließlich würden die Bodycams auch die Ermittlungsarbeit erleichtern und als Beweismittel genutzt werden können.

belga/fk

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