Bei den Klägern handelt es sich um palästinensische Familien, die sich bereits in Belgien aufhalten und hier auch offiziell als Flüchtlinge anerkannt sind. Ihrer Meinung nach macht es der belgische Staat schwierig bis unmöglich, weitere Angehörige über humanitäre Visa aus den Palästinensergebieten nach Belgien zu bringen.
Die Anwälte der Palästinenser argumentieren, dass der belgische Staat es aufgrund der Lage vor Ort auch ermöglichen müsse, humanitäre Visa per Internet zu beantragen.
Das lehnen die belgischen Behörden allerdings ab. Sie begründen das mit Sicherheitsbedenken, die Identität der Antragsteller müsse zuerst überprüft werden.
Die Anwälte der palästinensischen Flüchtlinge halten dem entgegen, dass diese Überprüfung auch durchgeführt werden könne, nachdem die Palästinenser mit humanitären Visa aus Gaza ausgereist seien.
Aus dem Kabinett von Asylstaatssekretärin Nicole de Moor heißt es dazu, dass die Regeln für Familienzusammenführungen nur für Kernfamilien gelten, nicht für entferntere Angehörige. In diesem Sinne seien humanitäre Visa auch kein Anrecht. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht vor nächster Woche erwartet.
Boris Schmidt