Anlass war die Untersuchung der Arbeitsweisen einer Polizeizone in Westflandern. Die Entscheidung des Kontrollorgans betrifft dabei explizit nur die Arbeit an Überwachungskameras, die von der Polizei installiert und operiert werden. Wie das Kontrollorgan weiter festhält, sei es auch nicht zulässig, dass private Sicherheitsleute polizeiliche Überwachungskameras bedienen, beispielsweise im Rahmen virtueller Patrouillen öffentlicher Räume.
Die Polizei darf außerdem ebenfalls nicht auf Personal privater Sicherheitsfirmen zurückgreifen, um etwa den Empfang von Kommissariaten oder Telefonzentralen zu besetzen. Die Annahme von Anrufen aus der Bevölkerung beziehungsweise der Empfang von Personen gehörten zu den grundlegenden Aufgaben der lokalen Polizeikorps, unterstreicht das Kontrollorgan, auch weil das die Aufnahme und Verarbeitung persönlicher Daten beinhalte. Nur Mitglieder der integrierten Polizei dürften solche Aufgaben erfüllen.
Da solche Praktiken auch in anderen Polizeizonen üblich seien, sei der Bericht auch an das Innen- und Justizministerium gegangen, sowie an den Prokurator des Königs von Westflandern, damit diese die notwendigen Schritte einleiten könnten, um das zu ändern, so das Kontrollorgan weiter.
Boris Schmidt