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Flexi-Jobs seit 1. Januar in mehr Branchen zugelassen

01.01.202410:31
Bestatter
Illustrationsbild: © Arne Trautmann/PantherMedia

Flexi-Jobber dürfen ab sofort in mehr Branchen arbeiten. Ein Flexi-Job ist ein Nebenjob, für den der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen muss.

Bisher ist das System vor allem aus dem Horeca-Sektor bekannt.

Im neuen Jahr sind Flexi-Jobs in neun weiteren Sektoren erlaubt: Busverkehr, Bestattungswesen, Eventmanagement, Lebensmittelindustrie, Fahrschulen, Autoindustrie, Landwirtschaft und Gartenbau, bei Immobilienagenturen und Umzugsunternehmen. Bisher war das nur der Fall im Horeca-Sektor, Einzelhandel, Lebensmittelhandel, in Friseur- und Schönheitssalons sowie Fitnesscentern, in Bäckereien, Supermärkten, der Unterhaltungsbranche, Sport, Kino und Gesundheitspflege. Außerdem können die Regionen Flexi-Jobs für die Branchen Kinderbetreuung und Bildung aktivieren.

Höchstgrenze

Der steuerfreie Lohn wird auf 12.000 Euro begrenzt. Bei Rentnern sind es 7.190 Euro pro Jahr. Verdienen Flexi-Jobber mehr, müssen sie darauf Steuern zahlen. Außerdem soll es eine Höchstgrenze geben. Die Arbeitgeberabgaben für Flexi-Jobs werden von 25 auf 28 Prozent erhöht.

Um Missbrauch zu verhindern, werden mehrere Maßnahmen eingeführt. Unter anderem darf ein Flexi-Job nicht für ein Unternehmen ausgeführt werden, das dem Hauptarbeitgeber gehört. Wer von einer Vollzeit-Stelle auf vier Fünftel reduziert, darf erst nach einem Dreivierteljahr als Flexi-Jobber arbeiten.

belga/km

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