Sowohl die Schlussverkäufe als auch die so genannte Sperrperiode, innerhalb derer keine Rabatte mehr möglich sind, seien überholt. Sie beschränkten die Geschäftswelt in ihrer Freiheit der Preisgestaltung. Das derzeitige Gesetz sieht zwei Schlussverkaufsperioden pro Jahr vor, vom 03. bis 31. Januar und vom 01. bis 31. Juli. Ihnen geht jeweils die Sperrperiode voran, in der nicht für Preisrabatte geworben werden darf. Heute begann die Sperrperiode im Vorfeld des Winterschlussverkaufs.
Van Quickenborne will Schlussverkauf-Gesetz im Einzelhandel außer Kra
Der liberale flämische Staatssekretär Van Quickenborne will das geltende Gesetz über Rabatt- und Schlussverkäufe im Einzelhandel außer Kraft setzen.