Gaia hat sich bei allen 262 Gemeinden in der Wallonie darüber informiert, ob das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Silvester erlaubt ist oder nicht. Ergebnis: Nur in 76 Gemeinden bleibt es für Privatpersonen erlaubt. In allen anderen Gemeinden müsste der Bürgermeister ein privates Feuerwerk genehmigen.
Am strengsten sind die Regeln in der Provinz Wallonisch-Brabant: Dort gilt ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für alle Gemeinden. In der Provinz Luxemburg sind die Regeln am lockersten: In gut zwei Dritteln der Gemeinden bleibt das private Feuerwerk erlaubt.
Gaia freut sich über die Verbote. Der Krach zu Silvester sei schädlich für die Tiere.
Der Tierschutz ist jedoch nicht überall der Grund für das Feuerwerksverbot. Auch nicht in anderen Landesteilen. In der Provinz Ostflandern zum Beispiel führt der starke Wind, der zu Silvester erwartet wird, zu einem grundsätzlichen Verbot von Feuerwerken.
In der Region Brüssel herrscht ein komplettes Feuerwerksverbot aus Angst vor Randale und Unfällen in privaten Haushalten.
Kay Wagner