Sexarbeiter und Arbeiterinnen werden künftig die Möglichkeit haben, ihre Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags anzubieten, ähnlich wie jeder andere Arbeitnehmer.
Wie Wirtschaftsminister Dermagne in einer Pressemitteilung erklärte, habe der Ministerrat den Gesetzesvorentwurf über Sexarbeit mit Arbeitsvertrag gebilligt.
Der Arbeitsvertrag garantiere eine soziale Absicherung und die Einhaltung der Regeln bezüglich der Arbeitszeit und der Entlohnung.
Wie Justizminister Van Tigchelt erklärte, sollten die Sexarbeiter künftig in einem sicheren und betreuten Umfeld tätig sein. Sie dürften nicht zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Zwangsprostitution und Menschenhandel könnten schneller ermittelt werden.
belga/cd