Der Hohe Justizrat hat seine Sonderermittlung im Fall des ermordeten Polizisten Thomas Monjoie abgeschlossen. Er konnte bei keinem der beteiligten Akteure ein Fehlverhalten feststellen.
Rückblick: Ein Mann attackiert am 10. November des vergangenen Jahres am Brüsseler Nordbahnhof eine Polizeistreife aus dem Nichts mit einem Messer. Thomas Monjoie überlebt den Angriff nicht, sein Kollege wird schwer verletzt.
Es war eine Tat mit Ansage, denn der mutmaßliche Täter wendet sich wenige Stunden zuvor an die Polizei und bittet um psychiatrische Hilfe. Er hätte Gewaltfantasien, auch in Bezug auf Polizisten. Der Mann wird ins Krankenhaus gebracht, verlässt es aber kurz darauf wieder ungehindert. Wenige Stunden später begeht er den tödlichen Angriff.
Der Hohe Justizrat kommt in seiner Sonderuntersuchung nun zu dem Schluss, dass der Justizapparat ordnungsgemäß funktioniert habe. 26 Vertreter von Staatsanwaltschaft, Polizei, Nachrichtendiensten, Strafvollzug und Gesundheitswesen wurden angehört. Alle Akteure hätten den Fall professionell bearbeitet, heißt es.
Allerdings: Auch wenn keine Mängel festgestellt wurden, bleibe die Tatsache, dass es Opfer zu beklagen gibt, so der Hohe Justizrat. Und spricht er eine Reihe von Empfehlungen aus zu Arbeitsabläufen, zu einer besseren Kommunikation zwischen Justiz, Polizei und Gesundheitswesen, zur Prävention von gewalttätigem Radikalismus, zum Rechtsbegriff der Bedrohung und zum Gesetz über den Schutz psychisch Kranker.
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