Fahrradkuriere, die für den Online-Lieferdienst Deliveroo arbeiten, müssen als Arbeitnehmer betrachtet werden und nicht als Selbständige. Das hat am Freitag der Brüsseler Arbeitsgerichtshof entschieden.
Das Gericht verurteilte die belgische Filiale des britischen Unternehmens, das Berufsstatut ihrer Mitarbeiter entsprechend anzupassen. 28 Fahrradkuriere hatten gegen Deliveroo Belgium geklagt, um eine bessere soziale Absicherung durchzusetzen.
Das Urteil könnte Signalwirkung für die Beschäftigten anderer Online-Plattformen haben: Die sogenannte Gig-Economy in Belgien. Gemeint sind damit Online-Plattformen, die Arbeitsaufträge vermitteln, wie z.B. eben Lieferdienste oder auch Fahrdienstleister wie Uber.
Geklagt hatten 28 Mitarbeiter von Deliveroo Belgium. Die wollten als Arbeitnehmer eingestuft werden, natürlich vor allem, um damit in den Genuss der damit verbunden Vorzüge zu kommen: Bessere Bezüge, Sozialversicherung, Krankengeld bei einem Unfall, etc.
Vor ziemlich genau zwei Jahren hatte das Brüsseler Arbeitsgericht die Klage zunächst verworfen. Der Fall ging in die Berufungsinstanz und der Brüsseler Arbeitsgerichtshof gibt den Klägern nun also Recht: Demnach müssen die Fahrradkuriere von nun an tatsächlich als Arbeitnehmer eingestuft werden. Sie könnten tatsächlich keine selbständigen Entscheidungen treffen, sagte in der VRT Jan Buelens, der Anwalt der Kläger. Und auch ihr Gehalt werde einseitig von Deliveroo festgelegt.
Deliveroo hat angekündigt, das Urteil vor dem Kassationshof anfechten zu wollen. Im Vorfeld hatte das Unternehmen damit gedroht, seine Aktivitäten in Belgien zurückzufahren, falls es den Prozess verliert.
Die Gewerkschaften haben das Urteil des Brüsseler Arbeitsgerichtshof über die Rechte der Mitarbeiter beim Online-Lieferdienst Deliveroo begrüßt. "Das Urteil habe einen enormen juristischen Wert für die Zukunft und könne auch Signalwirkung für die Beschäftigten anderer Online-Plattformen haben", hieß es sinngemäß bei FGTB und CSC.
Roger Pint