Ab dem 1. Januar wird die Entschädigungsgrenze für Versicherer bei Naturkatastrophen auf 1,6 Milliarden Euro angehoben. Das ist vier Mal mehr als die derzeitige Grenze.
Die Kammer hat am Donnerstag grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Dermagne (PS) gegeben. Die Entscheidung erfolgte nach der Flutkatastrophe von Juli 2021.
Die belgische Nationalbank schätzt, dass die Maßnahme einen begrenzten Prämienanstieg von 1,26 Prozent mit sich bringen könnte. Die Flutkatastrophe hatte die Versicherung und die Wallonie dazu bewogen, eine Lösung zu finden, um die Versicherten künftig zu hundert Prozent zu entschädigen.
belga/cd