Wenn Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre zu einem Psychiater oder Psychologen gehen, sollen dem Versicherten dafür keine zusätzlichen Kosten mehr entstehen.
Neu ebenfalls: Die Altersgrenze für die Erstattung einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt sowie die Zahnsteinentfernung wird von 60 auf 65 Jahre angehoben.
Beide Neuerungen sollen allerdings erst in gut zwei Jahren wirksam werden. Erst dann auch sollen die Honorarzuschläge für Einkommensschwache bei ambulanter Behandlung komplett wegfallen.
Davon betroffen seien allerdings nicht alle Versicherten, die wegen eines geringen Einkommens Anspruch auf erhöhte Beihilfe haben. "Diese Befreiung von der Zahlung eines zusätzlichen Honorars für ambulante Arztleistungen wird nur für diejenigen gelten, die es wirklich nötig haben", teilt der Gewerkschaftsverband der Mediziner mit.
Aktuell wären das immerhin rund eine Million Versicherte.
Kay Wagner