In der Diözese Gent muss die Kirche den Namen von jemandem, der aus der Kirche austritt, komplett aus dem Taufregister streichen. Das hat die Datenschutzbehörde entschieden.
Hintergrund war eine Beschwerde gegen das Bistum Gent. Bei einem Austritt hat die Kirche bisher nur den Austritt neben dem Namen im Taufregister vermerkt, den Namen selbst aber nicht gelöscht. Die Kirche berief sich auf den Archivierungswert.
Die Datenschützer kommen aber zu dem Schluss, dass die Persönlichkeitsrechte des Austretenden schwerer wiegen. Der Fall aus der Diözese Gent sei aber eine Einzelfall-Entscheidung und gelte nicht für andere Diözesen, so die Datenschützer.
Ähnliche Streitfälle gibt es aber auch in anderen Landesteilen.
belga/vrt/okr